Umsetzung der Öko-Verordnung (EU) 2018/848, Artikel 28 Absatz 1

Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe

https://orgprints.org/id/eprint/42876/28/BioKKP_Leitfaden_Imkerei_2022.pdf

Liebe Damen und Herren des EU-Parlaments, des -Rats und der -Kommission,

sollten Sie zukünftig eine meiner Bienen auf einer Blüte außerhalb Ihrer Vorgaben finden, tanzen Sie ihr doch bitte den Weg in die nächstgelegene Bienenheilanstalt, sie hat sich sicher verirrt – den Weg kennen Sie bestimmt!


Liebe Immen,

nach Artikel 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 und den Anforderungen meiner Kontrollstelle bin ich verpflichtet, sicher zu stellen, dass die Anforderungen der EU Öko-Verordnung erfüllt sind.

Zitat: Im Umkreis (Radius) von drei Kilometern um den Standort meiner Bienenstöcke bestehen Nektar- und Pollenquellen im Wesentlichen aus ökologisch erzeugten Pflanzen oder Wildpflanzen oder nichtökologischen Wäldern oder Kulturen, die nach Methoden mit geringer Umweltauswirkung behandelt werden, die denen gemäß den Artikeln 28 und 30 der VO (EU) Nr. 1305/2013 gleichwertig sind. Diese Anforderung wird zu Zeiten der Pflanzenblüte und außerhalb der Ruhezeit der Bienenvölker erfüllt.

Um nun den geeigneten Vorsorgemaßnahmen gemäß oben genannter Verordnung nachzukommen und diese zu dokumentieren, habe ich euch, liebe Bienen, Wegweiser an den Fluglöchern eurer Stöcke angebracht und erwarte, dass ihr euch bitte auf den ersten drei eurer bis zu sechs Kilometern entfernten Sammelfüge an diese Vorgaben haltet.

Des Weiteren führe ich jeden Morgen einen Schwänzeltanz in euer Mitte auf und beabsichtige so, euch auf Nektar- und Pollenquellen, die im Wesentlichen aus ökologisch erzeugten Pflanzen oder Wildpflanzen oder ökologischen Wäldern oder Kulturen bestehen hinzuweisen.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

als Anwender von Pflanzenschutzmitteln ist folgender Hinweis für Sie:

Nichtökologische Wälder oder Kulturen stellen ein Kontaminationsrisiko dar.  Nutzer:innen von Pflanzenschutzmitteln (Pestizide der Gruppe der Insektizide, Herbizide und Fungizide) sind im Rahmen meines betrieblichen Vorsorgekonzepts, als Bewirtschafter nichtökologischer Wälder oder Kulturen daher darauf hinzuweisen, dass ihre Felder eventuell im Flugradius meiner Bienen liegen.

Als Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe sollten Sie daher bitte Ihre Kulturpflanzen nach den Methoden mit geringer Umweltauswirkung behandeln, welche denen gemäß Artikel 28 und 30 der VO (EU) Nr. 1305/2013 gleichwertig sind.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

Ihr Imker von nebenan.


2 Kommentare Gib deinen ab

  1. rudert.volkhart@t-online.de sagt:

    Lieber Herr Hock, das wäre doch eine bahnbrechende Geschäftsidee: verpflichtende Tanzkurse für den Schwänzeltanz der Bienen für jung und alt.[wink] Übrigens, wann ist ein günstiger Termin Sie anzutreffen, um unseren Honigvorrat wieder aufzufüllen. Herzliche Grüße Volkhart Rudert

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    1. hockhonig.de sagt:

      Hallo Herr Rudert, ja das wäre es – dann käme mal wieder Frohsinn ins Land. Heute bin ich den ganzen Tag erreichbar, ansonsten einfach kurz vorher anrufen. Liebe Grüße Thomas Hock

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