Sind bestimmte Pestizide ausdrücklich durch den EU-Gesetzgeber verboten, kann ein Mitgliedstaat diese nicht über eine Ausnahmegenehmigung (Art 53 Abs. 1 – Notfallsituation im Pflanzenschutz) dennoch zulassen. Der Europäische Gerichtshof lässt Ausnahmen nur für Stoffe zu, die nicht von der Genehmigungsverordnung erfasst sind. Die Stoffe Thiamethoxam und Clothianidin, die für das Bienensterben mitverantwortlich gemacht werden, dürfen…
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Offener Brief – Hintergründe zu den Notfallzulassungen bienenschädlicher Neonicotinoide duche das BVL
An das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 1564 38005 Braunschweig Notfallzulassung Cruiser 600 FS, Ihr Bescheid vom 18.12.2020 und Ihr Änderungsbescheid vom 22.12.2020 Sehr geehrter Herr Dr. Waldmann, nachdem am 25. Januar 2021 die Notfallzulassung zur Ausbringung von mit dem Neonicotinoid Thiamethoxam gebeizten Rübensaatguts im Rahmen einer Allgemeinverfügung in Rheinland-Pfalz endgültig genehmigt…